1305. o. T. o. O.

(nach Juni 5.)

Papst Clemens V. erlässt eine Bulle, nach welcher alle Cisterzienser-Ordensstifter in Schlesien von der Jurisdiction der Bischöfe ausgenommen und davon befreit werden.

Pfitzner, Gesch. v. Heinrichau S. 101. Die Thatsache muss, wenn sie richtig ist, hinter den 5. Juni fallen, an welchem Tage die Wahl des Papstes Clemens V. stattfand; jedoch ist Pfitzners Angabe so nicht richtig, denn ein päpstliches Privileg für die Klöster Schlesiens ist ganz ungewöhnlich, solche Exemptionen wurden an den Orden in Gesammtheit verliehen. Vielleicht ist bei Pfitzner nur ein Druckfehler für 1308, denn am 2. Sept. 1308 bestätigt Papst Clemens V. zu Avignon alle von seinen Vorgängern dem Cisterzienserorden verliehenen Privilegien; abgedr. in Font. rer. Austr. Abth. II. Bd. III, 624.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.